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   OVG Thüringen, 06.07.1995 - 2 KO 11/94   

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https://dejure.org/1995,13318
OVG Thüringen, 06.07.1995 - 2 KO 11/94 (https://dejure.org/1995,13318)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06.07.1995 - 2 KO 11/94 (https://dejure.org/1995,13318)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 2 KO 11/94 (https://dejure.org/1995,13318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ausgleichsabgabe - zum Arbeitsplatzbegriff - zur Anrechenbarkeit von Kurzarbeiter-0 Stunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeistplatz; Arbeitnehmer; Betrieb; Zugewiesende Tätigkeitsbereiche; Rechte und Pflichten; Anrechenbare Arbeitsstellen; Ehemalige DDR; Übergangszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335

    Schwerbehindertenrecht

    Zwar hätten das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Urteil vom 27.5.1998 - 4 A 133/97) sowie das Oberverwaltungsgericht Weimar (Urteil vom 6.7.1995.- 2 KO 11/94) entschieden, dass bei der nach § 5 Abs. 1 SchwbG (nunmehr § 71 Abs. 1 SGB IX) vorzunehmenden Berechnung der Pflichtarbeitsplätze Arbeitsplätze, die in der Übergangszeit im Jahr 1990 in Betrieben der ehemaligen DDR mit "Kurzarbeiter-O-Stunden" bezeichnet worden seien, nicht mit einzubeziehen seien, weil sie keine Arbeitsplätze im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG (nunmehr § 73 Abs. 1 SGB IX) darstellten, sondern zu den nicht anrechenbaren Arbeitsplätzen im Sinne des § 7 Abs. 3 SchwbG zählten.

    Die beiden von der Klägerseite angeführten oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (OVG Brandenburg vom 27.5.1998 - 4 A 133/97 - und OVG Weimar vom 6.7.1995 - 2 KO 11/94 - ThürVBl 1996, 11 f.) sahen solche Kurzarbeiter-Null Stellen nach § 63 Abs. 5 AFG-DDR als nicht anrechenbare Arbeitsstellen im Sinne des damals geltenden § 7 Abs. 3 SchwbG-DDR/SchwbG-Bund an, um die ohnehin von der Umstellung auf die Marktwirtschaft belasteten Unternehmen nicht noch zusätzlich zu belasten.

    Durch die Verpflichtung, während einer Kurzarbeit nach § 63 Abs. 5 AFG-DDR Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zahlen zu müssen, wäre den Arbeitgebern jeder Anreiz genommen worden, dieses Instrument im Interesse der Arbeitnehmer auszunutzen (BAG vom 17.1.1995 -3 AZR 462/94 - recherchiert über juris, Rdnr. 20; vgl. auch OVG Weimar vom 6.7.1995 a. a. O.).

  • SG Gotha, 23.07.1997 - S 9 Ar 23/96

    Schwerbehindertenrecht - Mehrfachanrechnung - Rückwirkung - Berechnung der

    Arbeitnehmer, die in der Zeit vom 1.7.1990 bis 31.12.1991 Kurzarbeit Null gemäß § 63 Abs. 5 AFG-DDR geleistet haben, sind bei der Berechnung der Pflichtarbeitsplätze nicht mitzuzählen (im Anschluß an OVG Weimar, Urteil vom 27.6.1995 - 2 KO 11/94).
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